Partnerbedingungen
Bedingungen für die Teilnahme am Moontrading-Partnerprogramm. Sie gelten zusätzlich zu den AGB und regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Anbieter und einem Partner.
§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm des Anbieters (Bondarenko Consulting LLC). Die Teilnahme steht Mitgliedern mit laufendem Zugang offen. Über die Aufnahme entscheidet der Anbieter nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter eine Bewerbung annimmt und den persönlichen Empfehlungslink bereitstellt. Wird eine Bewerbung abgelehnt, ist eine erneute Bewerbung nach 30 Tagen möglich.
§ 2 Zuordnung vermittelter Kunden
Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über den persönlichen Empfehlungslink des Partners. Ruft eine Person diesen Link auf, wird auf ihrem Endgerät ein Cookie mit der Kennung des Partners und dem Zeitpunkt des Aufrufs gespeichert (mt_ref). Kauft sie innerhalb von 7 Tagen eine Mitgliedschaft, gilt der Kauf als vermittelt.
Ruft dieselbe Person zwischenzeitlich den Link eines anderen Partners auf, gilt der zuletzt aufgerufene Link. Löscht sie das Cookie oder kauft sie auf einem anderen Endgerät, kommt keine Zuordnung zustande. Ein Anspruch auf Zuordnung ohne Cookie besteht nicht.
Eine Zuordnung kommt ausdrücklich nicht zustande bei:
- Käufen von Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits Kunde sind oder es zuvor waren,
- Käufen über den eigenen Zugang des Partners (Selbstwerbung),
- Käufen, die außerhalb des Zuordnungsfensters abgeschlossen werden.
Eine einmal zustande gekommene Zuordnung bleibt dauerhaft bestehen. Kündigt ein vermittelter Kunde und kehrt später zurück, bleibt er dem Partner zugeordnet. Ein Wechsel des zugeordneten Partners findet nicht statt.
§ 3 Vergütung
Der Partner erhält für jede von einem vermittelten Kunden tatsächlich bezahlte Monatsrechnung eine Provision. Bemessungsgrundlage ist der Betrag vom tatsächlich gezahlten Betrag (inkl. Steuer). Die Höhe des Prozentsatzes wird individuell vereinbart; der jeweils gültige Satz ist im Partnerbereich einsehbar.
Weil die Preise Endpreise sind und der enthaltene Steuersatz sich nach dem Wohnsitzland des Kunden richtet, kann die Provision für dasselbe Paket je nach Kunde unterschiedlich hoch ausfallen.
Der Anspruch entsteht für die gesamte Laufzeit der vermittelten Mitgliedschaft, einschließlich eines Wechsels des Pakets und einer Wiederaufnahme nach Unterbrechung. Er entsteht nicht für Rechnungen ohne tatsächlichen Zahlungseingang und nicht für Beträge, die vollständig durch Gutscheine oder Guthaben ausgeglichen wurden.
Eine Änderung des vereinbarten Prozentsatzes wirkt nur für künftige Provisionen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Rückbelastung
Erstattet der Anbieter einem vermittelten Kunden eine Zahlung ganz oder teilweise, oder wird eine Zahlung zurückgebucht, entfällt der Provisionsanspruch in entsprechender Höhe. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet.
Ergibt sich daraus ein negativer Saldo, wird dieser fortgeschrieben, bis er durch künftige Provisionen ausgeglichen ist. Eine Rückzahlungspflicht des Partners in Geld besteht nur, wenn das Partnerverhältnis endet und ein negativer Saldo verbleibt.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Auszahlung wird manuell veranlasst. Eine Mindestauszahlung besteht nicht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Zahlungsweg besteht nicht. Kosten des Zahlungswegs, die auf Seiten des Partners anfallen, trägt der Partner.
Der Partner hält die für die Auszahlung nötigen Angaben im Partnerbereich aktuell. Kann eine Auszahlung mangels vollständiger oder zutreffender Angaben nicht erfolgen, gerät der Anbieter nicht in Verzug.
§ 6 Steuern und Abrechnung per Gutschrift
Der Partner erbringt eine Vermittlungsleistung. Die Parteien vereinbaren, dass über die Provision im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG abgerechnet wird: Der Anbieter erstellt die Abrechnung, der Partner stellt keine eigene Rechnung. Die Abrechnung wird ausdrücklich als „Gutschrift“ bezeichnet.
Der Partner teilt dem Anbieter unaufgefordert mit, ob er unternehmerisch tätig ist, ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, und teilt seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, soweit vorhanden. Änderungen meldet er unverzüglich.
Widerspricht der Partner einer Gutschrift, verliert diese ihre Wirkung als Abrechnungsdokument. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Einkünfte selbst verantwortlich.
§ 7 Pflichten des Partners
Der Partner wirbt eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Untersagt sind insbesondere:
- Ertragsversprechen jeder Art. Der Partner nennt keine Renditen, keine garantierten Gewinne und keine Beispielrechnungen über zu erwartende Erträge, weder für das Traden noch für die Teilnahme am Partnerprogramm. Er erbringt keine Anlageberatung.
- Werbung ohne Kennzeichnung. Der kommerzielle Zweck ist kenntlich zu machen (§ 5a Abs. 4 UWG).
- Unaufgeforderte Direktnachrichten, auch innerhalb der Moontrading-Community, sowie unerbetene E-Mail-Werbung.
- Bieten auf die Marke. Bezahlte Suchanzeigen auf „Moontrading“ und Schreibvarianten davon.
- Irreführende Angaben über Leistungsumfang, Preise oder die Person des Anbieters, sowie das Auftreten im Namen des Anbieters.
- Technische Umgehung, insbesondere das ungefragte Setzen von Empfehlungscookies (Cookie-Stuffing), automatisiertes Aufrufen des Links und Verbreitung über Gutschein- oder Cashback-Seiten.
Bei einem Verstoß kann der Anbieter das Partnerverhältnis fristlos beenden und Provisionen aus den betroffenen Vermittlungen einbehalten.
§ 8 Datenschutz
Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der von ihm vermittelten Kunden. Im Partnerbereich sieht er ausschließlich die Anzahl der Vermittlungen und die daraus folgenden Beträge; einzelne Kunden erscheinen unter einer laufenden Kennung ohne Namen, ohne Adresse und ohne Angabe des gebuchten Pakets.
Welche Daten der Anbieter im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Laufzeit und Beendigung
Das Partnerverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beendet werden. Der Anbieter kann die Teilnahme außerdem jederzeit pausieren; laufende Provisionsansprüche bleiben davon unberührt.
Mit der Beendigung endet die Zuordnung neuer Kunden. Ansprüche auf Provisionen für bereits vermittelte und abgerechnete Zeiträume bleiben bestehen und werden mit der nächsten Abrechnung ausgezahlt.
§ 10 Änderungen und Schlussbestimmungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner in Textform mitgeteilt; widerspricht er nicht innerhalb von vier Wochen, gelten sie als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Der Partner handelt als selbstständiger Unternehmer. Ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis wird nicht begründet; insbesondere entsteht kein Anspruch auf Ausgleich nach § 89b HGB.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt das Recht am Sitz des Anbieters, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Stand: 5. August 2026